Auf die Anmeldung nach § 198 sind die §§ 254 und 278 Abs. 2 entsprechend anzuwenden.
UmwG 1995 § 286 Anmeldung des Formwechsels
Umwandlungsgesetz
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Auf die Anmeldung nach § 198 sind die §§ 254 und 278 Abs. 2 entsprechend anzuwenden.
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.