(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 27 Abs. 5 sowie der Notenwechsel in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 27 Abs. 5 sowie der Notenwechsel in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
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