URaG § 2 Übernahme von Vorschriften

Umweltrahmengesetz

Nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen treten die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden abfallrechtlichen Vorschriften

1.
der Anlage 1 Nr. 1 bis 6 und 9 am 1.7.1990 Nr. 7 und 8 am 1.10.1990
2.
der Anlage 2 am 1.1.1991
in der jeweiligen Rechtsform als Gesetz, Rechtsverordnung oder allgemeine Verwaltungsvorschrift in Kraft.

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