Das Ausstellungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke eines unveröffentlichten Werkes der bildenden Künste oder eines unveröffentlichten Lichtbildwerkes öffentlich zur Schau zu stellen.
UrhG § 18 Ausstellungsrecht
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Referenzen
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Zitiert von
Urteil vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZR 35/11
24. September 2014
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I ZR 35/11 | 24. September 2014 |