Zulässig sind die Vervielfältigung und die öffentliche Zugänglichmachung von
- 1.
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Filmwerken sowie Bildträgern und Bild- und Tonträgern, auf denen Filmwerke aufgenommen sind, und - 2.
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Tonträgern,
Zulässig sind die Vervielfältigung und die öffentliche Zugänglichmachung von
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