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USG 2020 § 3 Härteausgleich

Gesetz über die Leistungen zur Sicherung des Unterhalts von Reservistendienst Leistenden

Wenn die Durchführung der Vorschriften dieses Gesetzes im Einzelfall zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde, kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Verteidigung ein Ausgleich für jeden Wehrdiensttag gewährt werden.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 6 ZB 22.1587
12. April 2023
6 ZB 22.1587 12. April 2023
Urteil vom Verwaltungsgericht Regensburg - RO 1 K 20.1652
18. Mai 2022
RO 1 K 20.1652 18. Mai 2022
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 3059/19
11. April 2022
1 A 3059/19 11. April 2022
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 403/09
2. Mai 2011
1 A 403/09 2. Mai 2011
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 25 A 4317/94
17. Juni 1998
25 A 4317/94 17. Juni 1998