UStDV 1980 Anlage (zu den §§ 69 und 70)

Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

(Fundstelle: BGBl. I 2005, 449 - 452)

Abschnitt A
Durchschnittssätze für die Berechnung sämtlicher Vorsteuerbeträge (§ 70 Abs. 1)

I.
Handwerk
1.
Bäckerei: 5,4 % des Umsatzes Handwerksbetriebe, die Frischbrot, Pumpernickel, Knäckebrot, Brötchen, sonstige Frischbackwaren, Semmelbrösel, Paniermehl und Feingebäck, darunter Kuchen, Torten, Tortenböden, herstellen und die Erzeugnisse überwiegend an Endverbraucher absetzen. Die Cafeumsätze dürfen 10 Prozent des Umsatzes nicht übersteigen.
2.
Bau- und Möbeltischlerei: 9,0 % des Umsatzes Handwerksbetriebe, die Bauelemente und Bauten aus Holz, Parkett, Holzmöbel und sonstige Tischlereierzeugnisse herstellen und reparieren, ohne dass bestimmte Erzeugnisse klar überwiegen.
3.
Beschlag-, Kunst- und Reparaturschmiede: 7,5 % des Umsatzes Handwerksbetriebe, die Beschlag- und Kunstschmiedearbeiten einschließlich der Reparaturarbeiten ausführen.
4.
Buchbinderei: 5,2 % des Umsatzes Handwerksbetriebe, die Buchbindearbeiten aller Art ausführen.
5.
Druckerei: 6,4 % des Umsatzes Handwerksbetriebe, die folgende Arbeiten ausführen:
1.
Hoch-, Flach-, Licht-, Sieb- und Tiefdruck;
2.
Herstellung von Weichpackungen, Bild-, Abreiß- und Monatskalendern, Spielen und Spielkarten, nicht aber von kompletten Gesellschafts- und Unterhaltungsspielen;
3.
Zeichnerische Herstellung von Landkarten, Bauskizzen, Kleidermodellen u. ä. für Druckzwecke.
6.
Elektroinstallation: 9,1 % des Umsatzes Handwerksbetriebe, die die Installation von elektrischen Leitungen sowie damit verbundener Geräte einschließlich der Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten ausführen.
7.
Fliesen- und Plattenlegerei, sonstige Fußbodenlegerei und -kleberei: 8,6 % des Umsatzes Handwerksbetriebe, die Fliesen, Platten, Mosaik und Fußböden aus Steinholz, Kunststoffen, Terrazzo und ähnlichen Stoffen verlegen, Estricharbeiten ausführen sowie Fußböden mit Linoleum und ähnlichen Stoffen bekleben, einschließlich der Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten.
8.
Friseure: 4,5 % des Umsatzes Damenfriseure, Herrenfriseure sowie Damen- und Herrenfriseure.
9.
Gewerbliche Gärtnerei: 5,8 % des Umsatzes Ausführung gärtnerischer Arbeiten im Auftrage anderer, wie Veredeln, Landschaftsgestaltung, Pflege von Gärten und Friedhöfen, Binden von Kränzen und Blumen, wobei diese Tätigkeiten nicht überwiegend auf der Nutzung von Bodenflächen beruhen.
10.
Glasergewerbe: 9,2 % des Umsatzes Handwerksbetriebe, die Glaserarbeiten ausführen, darunter Bau-, Auto-, Bilder- und Möbelarbeiten.
11.
Hoch- und Ingenieurhochbau: 6,3 % des Umsatzes Handwerksbetriebe, die Hoch- und Ingenieurhochbauten, aber nicht Brücken- und Spezialbauten, ausführen, einschließlich der Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten.
12.
Klempnerei, Gas- und Wasserinstallation: 8,4 % des Umsatzes Handwerksbetriebe, die Bauklempnerarbeiten und die Installation von Gas- und Flüssigkeitsleitungen sowie damit verbundener Geräte einschließlich der Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten ausführen.
13.
Maler- und Lackierergewerbe, Tapezierer: 3,7 % des Umsatzes Handwerksbetriebe, die folgende Arbeiten ausführen:
1.
Maler- und Lackiererarbeiten, einschließlich Schiffsmalerei und Entrostungsarbeiten. Nicht dazu gehört das Lackieren von Straßenfahrzeugen;
2.
Aufkleben von Tapeten, Kunststofffolien und ähnlichem.
14.
Polsterei- und Dekorateurgewerbe: 9,5 % des Umsatzes Handwerksbetriebe, die Polsterer- und Dekorateurarbeiten einschließlich Reparaturarbeiten ausführen. Darunter fallen auch die Herstellung von Möbelpolstern und Matratzen mit fremdbezogenen Vollpolstereinlagen, Federkernen oder Schaumstoff- bzw. Schaumgummikörpern, die Polsterung fremdbezogener Möbelgestelle sowie das Anbringen von Dekorationen, ohne Schaufensterdekorationen.
15.
Putzmacherei: 12,2 % des Umsatzes Handwerksbetriebe, die Hüte aus Filz, Stoff und Stroh für Damen, Mädchen und Kinder herstellen und umarbeiten. Nicht dazu gehört die Herstellung und Umarbeitung von Huthalbfabrikaten aus Filz.
16.
Reparatur von Kraftfahrzeugen: 9,1 % des Umsatzes Handwerksbetriebe, die Kraftfahrzeuge, ausgenommen Ackerschlepper, reparieren.
17.
Schlosserei und Schweißerei: 7,9 % des Umsatzes Handwerksbetriebe, die Schlosser- und Schweißarbeiten einschließlich der Reparaturarbeiten ausführen.
18.
Schneiderei: 6,0 % des Umsatzes Handwerksbetriebe, die folgende Arbeiten ausführen:
1.
Maßfertigung von Herren- und Knabenoberbekleidung, von Uniformen und Damen-, Mädchen- und Kinderoberbekleidung, aber nicht Maßkonfektion;
2.
Reparatur- und Hilfsarbeiten an Erzeugnissen des Bekleidungsgewerbes.
19.
Schuhmacherei: 6,5 % des Umsatzes Handwerksbetriebe, die Maßschuhe, darunter orthopädisches Schuhwerk, herstellen und Schuhe reparieren.
20.
Steinbildhauerei und Steinmetzerei: 8,4 % des Umsatzes Handwerksbetriebe, die Steinbildhauer- und Steinmetzerzeugnisse herstellen, darunter Grabsteine, Denkmäler und Skulpturen einschließlich der Reparaturarbeiten.
21.
Stukkateurgewerbe: 4,4 % des Umsatzes Handwerksbetriebe, die Stukkateur-, Gipserei- und Putzarbeiten, darunter Herstellung von Rabitzwänden, ausführen.
22.
Winder und Scherer: 2,0 % des Umsatzes In Heimarbeit Beschäftigte, die in eigener Arbeitsstätte mit nicht mehr als zwei Hilfskräften im Auftrag von Gewerbetreibenden Garne in Lohnarbeit umspulen.
23.
Zimmerei: 8,1 % des Umsatzes Handwerksbetriebe, die Bauholz zurichten, Dachstühle und Treppen aus Holz herstellen sowie Holzbauten errichten und entsprechende Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten ausführen.

II.
Einzelhandel
1.
Blumen und Pflanzen: 5,7 % des Umsatzes Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend Blumen, Pflanzen, Blattwerk, Wurzelstücke und Zweige vertreiben.
2.
Brennstoffe: 12,5 % des Umsatzes Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend Brennstoffe vertreiben.
3.
Drogerien: 10,9 % des Umsatzes Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend vertreiben: Heilkräuter, pharmazeutische Spezialitäten und Chemikalien, hygienische Artikel, Desinfektionsmittel, Körperpflegemittel, kosmetische Artikel, diätetische Nahrungsmittel, Säuglings- und Krankenpflegebedarf, Reformwaren, Schädlingsbekämpfungsmittel, Fotogeräte und Fotozubehör.
4.
Elektrotechnische Erzeugnisse, Leuchten, Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte: 11,7 % des Umsatzes Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend vertreiben: Elektrotechnische Erzeugnisse, darunter elektrotechnisches Material, Glühbirnen und elektrische Haushalts- und Verbrauchergeräte, Leuchten, Rundfunk-, Fernseh-, Phono-, Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte, deren Teile und Zubehör, Schallplatten und Tonbänder.
5.
Fahrräder und Mopeds: 12,2 % des Umsatzes Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend Fahrräder, deren Teile und Zubehör, Mopeds und Fahrradanhänger vertreiben.
6.
Fische und Fischerzeugnisse: 6,6 % des Umsatzes Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend Fische, Fischerzeugnisse, Krebse, Muscheln und ähnliche Waren vertreiben.
7.
Kartoffeln, Gemüse, Obst und Südfrüchte: 6,4 % des Umsatzes Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend Speisekartoffeln, Gemüse, Obst, Früchte (auch Konserven) sowie Obst- und Gemüsesäfte vertreiben.
8.
Lacke, Farben und sonstiger Anstrichbedarf: 11,2 % des Umsatzes Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend Lacke, Farben, sonstigen Anstrichbedarf, darunter Malerwerkzeuge, Tapeten, Linoleum, sonstigen Fußbodenbelag, aber nicht Teppiche, vertreiben.
9.
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier: 6,4 % des Umsatzes Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier vertreiben.
10.
Nahrungs- und Genussmittel: 8,3 % des Umsatzes Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend Nahrungs- und Genussmittel aller Art vertreiben, ohne dass bestimmte Warenarten klar überwiegen.
11.
Oberbekleidung: 12,3 % des Umsatzes Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend vertreiben: Oberbekleidung für Herren, Knaben, Damen, Mädchen und Kinder, auch in sportlichem Zuschnitt, darunter Berufs- und Lederbekleidung, aber nicht gewirkte und gestrickte Oberbekleidung, Sportbekleidung, Blusen, Hausjacken, Morgenröcke und Schürzen.
12.
Reformwaren: 8,5 % des Umsatzes Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend vertreiben: Reformwaren, darunter Reformnahrungsmittel, diätetische Lebensmittel, Kurmittel, Heilkräuter, pharmazeutische Extrakte und Spezialitäten.
13.
Schuhe und Schuhwaren: 11,8 % des Umsatzes Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend Schuhe aus verschiedenen Werkstoffen sowie Schuhwaren vertreiben.
14.
Süßwaren: 6,6 % des Umsatzes Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend Süßwaren vertreiben.
15.
Textilwaren verschiedener Art: 12,3 % des Umsatzes Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend Textilwaren vertreiben, ohne dass bestimmte Warenarten klar überwiegen.
16.
Tiere und zoologischer Bedarf: 8,8 % des Umsatzes Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend lebende Haus- und Nutztiere, zoologischen Bedarf, Bedarf für Hunde- und Katzenhaltung und dergleichen vertreiben.
17.
Unterhaltungszeitschriften und Zeitungen: 6,3 % des Umsatzes Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend Unterhaltungszeitschriften, Zeitungen und Romanhefte vertreiben.
18.
Wild und Geflügel: 6,4 % des Umsatzes Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend Wild, Geflügel und Wildgeflügel vertreiben.

III.
Sonstige Gewerbebetriebe
1.
Eisdielen: 5,8 % des Umsatzes Betriebe, die überwiegend erworbenes oder selbsthergestelltes Speiseeis zum Verzehr auf dem Grundstück des Verkäufers abgeben.
2.
Fremdenheime und Pensionen: 6,7 % des Umsatzes Unterkunftsstätten, in denen jedermann beherbergt und häufig auch verpflegt wird.
3.
Gast- und Speisewirtschaften: 8,7 % des Umsatzes Gast- und Speisewirtschaften mit Ausschank alkoholischer Getränke (ohne Bahnhofswirtschaften).
4.
Gebäude- und Fensterreinigung: 1,6 % des Umsatzes Betriebe für die Reinigung von Gebäuden, Räumen und Inventar, einschließlich Teppichreinigung, Fensterputzen, Schädlingsbekämpfung und Schiffsreinigung. Nicht dazu gehören die Betriebe für Hausfassadenreinigung.
5.
Personenbeförderung mit Personenkraftwagen: 6,0 % des Umsatzes Betriebe zur Beförderung von Personen mit Taxis oder Mietwagen.
6.
Wäschereien: 6,5 % des Umsatzes Hierzu gehören auch Mietwaschküchen, Wäschedienst, aber nicht Wäscheverleih.

IV.
Freie Berufe
1.
a)
Bildhauer: 7,0 % des Umsatzes
b)
Grafiker (nicht Gebrauchsgrafiker): 5,2 % des Umsatzes
c)
Kunstmaler: 5,2 % des Umsatzes
2.
Selbständige Mitarbeiter bei Bühne, Film, Funk, Fernsehen und Schallplattenproduzenten: 3,6 % des Umsatzes Natürliche Personen, die auf den Gebieten der Bühne, des Films, des Hörfunks, des Fernsehens, der Schallplatten-, Bild- und Tonträgerproduktion selbständig Leistungen in Form von eigenen Darbietungen oder Beiträge zu Leistungen Dritter erbringen.
3.
Hochschullehrer: 2,9 % des Umsatzes Umsätze aus freiberuflicher Tätigkeit zur unselbständig ausgeübten wissenschaftlichen Tätigkeit.
4.
Journalisten: 4,8 % des Umsatzes Freiberuflich tätige Unternehmer, die in Wort und Bild überwiegend aktuelle politische, kulturelle und wirtschaftliche Ereignisse darstellen.
5.
Schriftsteller: 2,6 % des Umsatzes Freiberuflich tätige Unternehmer, die geschriebene Werke mit überwiegend wissenschaftlichem, unterhaltendem oder künstlerischem Inhalt schaffen.

Abschnitt B
Durchschnittssätze für die Berechnung eines Teils der Vorsteuerbeträge (§ 70 Abs. 2)

1.
Architekten: 1,9 % des Umsatzes Architektur-, Bauingenieur- und Vermessungsbüros, darunter Baubüros, statische Büros und Bausachverständige, aber nicht Film- und Bühnenarchitekten.
2.
Hausbandweber: 3,2 % des Umsatzes In Heimarbeit Beschäftigte, die in eigener Arbeitsstätte mit nicht mehr als zwei Hilfskräften im Auftrag von Gewerbetreibenden Schmalbänder in Lohnarbeit weben oder wirken.
3.
Patentanwälte: 1,7 % des Umsatzes Patentanwaltspraxis, aber nicht die Lizenz- und Patentverwertung.
4.
Rechtsanwälte und Notare: 1,5 % des Umsatzes Rechtsanwaltspraxis mit und ohne Notariat sowie das Notariat, nicht aber die Patentanwaltspraxis.
5.
Schornsteinfeger: 1,6 % des Umsatzes
6.
Wirtschaftliche Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung: 1,7 % des Umsatzes Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte. Nicht dazu gehören Treuhandgesellschaften für Vermögensverwaltung.

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