Zu § 3a des Gesetzes§ 1(weggefallen)Zu § 3b des Gesetzes§ 2Verbindungsstrecken im Inland§ 3Verbindungsstrecken im Ausland§ 4Anschlussstrecken im Schienenbahnverkehr§ 5Kurze Straßenstrecken im Inland§ 6Straßenstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten§ 7Kurze Strecken im grenzüberschreitenden Verkehr mit WasserfahrzeugenZu § 4 Nr. 1 Buchstabe a und den §§ 6 und 7 des GesetzesAusfuhrnachweis und buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr§ 8Grundsätze für den Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen§ 9Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Beförderungsfällen§ 10Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Versendungsfällen§ 11Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen§ 12Ausfuhrnachweis bei Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr§ 13Buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr§ 14(weggefallen)§ 15(weggefallen)§ 16(weggefallen)§ 17Abnehmernachweis bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen ReiseverkehrZu § 4 Nr. 1 Buchstabe b und § 6a des Gesetzes§ 17aNachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen§ 17bNachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Bearbeitungs- oder Verarbeitungsfällen§ 17cBuchmäßiger Nachweis bei innergemeinschaftlichen LieferungenZu § 4 Nr. 2 und § 8 des Gesetzes§ 18Buchmäßiger Nachweis bei Umsätzen für die Seeschiffahrt und für die LuftfahrtZu § 4 Nr. 3 des Gesetzes§ 19(weggefallen)§ 20Belegmäßiger Nachweis bei steuerfreien Leistungen, die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehen§ 21Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Leistungen, die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehenZu § 4 Nr. 5 des Gesetzes§ 22Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien VermittlungenZu § 4 Nr. 18 des Gesetzes§ 23Amtlich anerkannte Verbände der freien WohlfahrtspflegeZu § 4a des Gesetzes§ 24Antragsfrist für die Steuervergütung und Nachweis der VoraussetzungenZu § 10 Abs. 6 des Gesetzes§ 25DurchschnittsbeförderungsentgeltZu § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes§ 26(weggefallen)§ 27(weggefallen)§ 28(weggefallen)§ 29(weggefallen)Zu § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe d des Gesetzes§ 30SchaustellerZu § 13b des Gesetzes§ 30a Steuerschuldnerschaft bei unfreien VersendungenZu § 14 des Gesetzes§ 31Angaben in der Rechnung§ 32Rechnungen über Umsätze, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen§ 33Rechnungen über Kleinbeträge§ 34Fahrausweise als RechnungenZu § 15 des Gesetzes§ 35Vorsteuerabzug bei Rechnungen über Kleinbeträge und bei Fahrausweisen§ 36(weggefallen)§ 37(weggefallen)§ 38(weggefallen)§ 39(weggefallen)§ 39a(weggefallen)§ 40Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen§ 41(weggefallen)§ 41a(weggefallen)§ 42(weggefallen)§ 43Erleichterungen bei der Aufteilung der VorsteuernZu § 15a des Gesetzes§ 44Vereinfachungen bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs§ 45Maßgebliches Ende des BerichtigungszeitraumsZu den §§ 16 und 18 des GesetzesDauerfristverlängerung§ 46Fristverlängerung§ 47Sondervorauszahlung§ 48VerfahrenVerzicht auf die Steuererhebung§ 49Verzicht auf die Steuererhebung im Börsenhandel mit Edelmetallen§ 50(weggefallen)Besteuerung im Abzugsverfahren§ 51(weggefallen)§ 52(weggefallen)§ 53(weggefallen)§ 54(weggefallen)§ 55(weggefallen)§ 56(weggefallen)§ 57(weggefallen)§ 58(weggefallen)Vergütung der Vorsteuerbeträge in einem besonderen Verfahren§ 59Vergütungsberechtigte Unternehmer§ 60Vergütungszeitraum§ 61Vergütungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer§ 61aVergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige UnternehmerSondervorschriften für die Besteuerung bestimmter Unternehmer§ 62Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen, BelegnachweisZu § 22 des Gesetzes§ 63Aufzeichnungspflichten§ 64Aufzeichnung im Falle der Einfuhr§ 65Aufzeichnungspflichten der Kleinunternehmer§ 66Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung allgemeiner Durchschnittssätze§ 66aAufzeichnungspflichten bei der Anwendung des Durchschnittssatzes für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes§ 67Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung der Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe§ 68Befreiung von der Führung des SteuerheftsZu § 23 des Gesetzes§ 69Festsetzung allgemeiner Durchschnittssätze§ 70Umfang der DurchschnittssätzeZu § 24 Abs. 4 des Gesetzes§ 71Verkürzung der zeitlichen Bindungen für land- und forstwirtschaftliche BetriebeZu § 25 Abs. 2 des Gesetzes§ 72Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien ReiseleistungenZu § 26 Abs. 5 des Gesetzes§ 73Nachweis der Voraussetzungen der in bestimmten Abkommen enthaltenen SteuerbefreiungenÜbergangs- und Schlussvorschriften§ 74(Änderungen der §§ 34, 67 und 68)§ 74aÜbergangsvorschriften§ 75Berlin-Klausel (weggefallen)§ 76(Inkrafttreten)
Anlage
(zu den §§ 69 und 70)
Abschnitt ADurchschnittssätze für die Berechnung sämtlicher Vorsteuerbeträge (§ 70 Abs. 1)Abschnitt BDurchschnittssätze für die Berechnung eines Teils der Vorsteuerbeträge (§ 70 Abs. 2)