UStG 1980
Umsatzsteuergesetz
- Inhaltsübersicht
- § 1 Steuerbare Umsätze
- § 1a Innergemeinschaftlicher Erwerb
- § 1b Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge
- § 1c Innergemeinschaftlicher Erwerb durch diplomatische Missionen,
zwischenstaatliche Einrichtungen und Streitkräfte der
Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags
- § 2 Unternehmer, Unternehmen
- § 2a Fahrzeuglieferer
- § 2b Juristische Personen des öffentlichen Rechts
- § 3 Lieferung, sonstige Leistung
- § 3a Ort der sonstigen Leistung
- § 3b Ort der Beförderungsleistungen und der damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen
- § 3c Ort der Lieferung in besonderen Fällen
- § 3d Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs
- § 3e Ort der Lieferungen und Restaurationsleistungen während einer Beförderung an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn
- § 3f Ort der unentgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen
- § 3g Ort der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte
- § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
- § 4a Steuervergütung
- § 4b Steuerbefreiung beim innergemeinschaftlichen Erwerb von
Gegenständen
- § 5 Steuerbefreiungen bei der Einfuhr
- § 6 Ausfuhrlieferung
- § 6a Innergemeinschaftliche Lieferung
- § 7 Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr
- § 8 Umsätze für die Seeschiffahrt und für die Luftfahrt
- § 9 Verzicht auf Steuerbefreiungen
- § 10 Bemessungsgrundlage für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe
- § 11 Bemessungsgrundlage für die Einfuhr
- § 12 Steuersätze
- § 13 Entstehung der Steuer
- § 13a Steuerschuldner
- § 13b Leistungsempfänger als Steuerschuldner
- § 13c Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen
- § 13d (weggefallen)
- § 14 Ausstellung von Rechnungen
- § 14a Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen
- § 14b Aufbewahrung von Rechnungen
- § 14c Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis
- § 15 Vorsteuerabzug
- § 15a Berichtigung des Vorsteuerabzugs
- § 16 Steuerberechnung, Besteuerungszeitraum und Einzelbesteuerung
- § 17 Änderung der Bemessungsgrundlage
- § 18 Besteuerungsverfahren
- § 18a Zusammenfassende Meldung
- § 18b Gesonderte Erklärung innergemeinschaftlicher Lieferungen und bestimmter sonstiger Leistungen im Besteuerungsverfahren
- § 18c Meldepflicht bei der Lieferung neuer Fahrzeuge
- § 18d Vorlage von Urkunden
- § 18e Bestätigungsverfahren
- § 18f Sicherheitsleistung
- § 18g Abgabe des Antrags auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen Mitgliedstaat
- § 18h Verfahren der Abgabe der Umsatzsteuererklärung für einen anderen Mitgliedstaat
- § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer
- § 20 Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten
- § 21 Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer
- § 22 Aufzeichnungspflichten
- § 22a Fiskalvertretung
- § 22b Rechte und Pflichten des Fiskalvertreters
- § 22c Ausstellung von Rechnungen im Falle der Fiskalvertretung
- § 22d Steuernummer und zuständiges Finanzamt
- § 22e Untersagung der Fiskalvertretung
- § 23 Allgemeine Durchschnittsätze
- § 23a Durchschnittssatz für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes
- § 24 Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- § 25 Besteuerung von Reiseleistungen
- § 25a Differenzbesteuerung
- § 25b Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
- § 25c Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold
- § 25d Haftung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer
- § 26 Durchführung, Erstattung in Sonderfällen
- § 26a Bußgeldvorschriften
- § 26b Schädigung des Umsatzsteueraufkommens
- § 26c Gewerbsmäßige oder bandenmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens
- § 27 Allgemeine Übergangsvorschriften
- § 27a Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- § 27b Umsatzsteuer-Nachschau
- § 28 Zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzesvorschriften
- § 29 Umstellung langfristiger Verträge
- Anlage 1 (zu § 4 Nr. 4a)
- Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2)
- Anlage 3 (zu § 13b Absatz 2 Nummer 7)
- Anlage 4 (zu § 13b Absatz 2 Nummer 11)
Standangaben
- Neugefasst durch Bek. v. 21.2.2005 I 386; (Neuf)
- zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 18.7.2017 I 2730 (Stand)
- Änderung durch Art. 11 Abs. 35 G v. 18.7.2017 I 2745 (Nr. 52) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet (Hinweis)
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