UVSV § 11 Inkrafttreten

Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung

(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 2012 in Kraft.

(2) § 4 Absatz 1 tritt am 1. November 2012 in Kraft.

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