UVSV Eingangsformel

Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung

Auf Grund der §§ 3 und 5 Absatz 2 des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2433) verordnet die Bundesregierung:

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