Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.
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UWG 2004 § 1 Zweck des Gesetzes
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Referenzen
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