Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

UWG/EinigVtrEÜbV § 2

Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung nach § 3 Abs. 6 der besonderen Bestimmungen zur Einführung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes im Einigungsvertrag

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.