Der Verein wird aufgelöst:
- 1.
durch Ablauf der in der Satzung bestimmten Zeit, - 2.
durch Beschluss der obersten Vertretung, - 3.
durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vereins oder - 4.
mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird.