Mit der Abhilfeklage begehrt die klageberechtigte Stelle die Verurteilung des Unternehmers zu einer Leistung an die betroffenen Verbraucher. Als Leistung kann auch die Zahlung eines kollektiven Gesamtbetrags begehrt werden.
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VDuG § 14 Abhilfeklage
Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten
Referenzen
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Zitiert von
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Endurteil vom Landgericht Memmingen - 1 HK O 1107/24
12. März 2025
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1 HK O 1107/24 | 12. März 2025 |
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Urteil vom Bundesgerichtshof - I ZR 168/23
11. September 2024
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I ZR 168/23 | 11. September 2024 |
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Urteil vom Hanseatisches Oberlandesgericht (5. Zivilsenat) - 5 U 128/22
21. März 2024
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5 U 128/22 | 21. März 2024 |