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VDuG § 42 Revision

Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten

Gegen Musterfeststellungsurteile findet die Revision statt. Diese bedarf keiner Zulassung.

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Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - XII ZR 28/25
8. Oktober 2025
XII ZR 28/25 8. Oktober 2025