Gegen Musterfeststellungsurteile findet die Revision statt. Diese bedarf keiner Zulassung.
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VDuG § 42 Revision
Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten
Referenzen
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Zitiert von
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Beschluss vom Bundesgerichtshof - XII ZR 28/25
8. Oktober 2025
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XII ZR 28/25 | 8. Oktober 2025 |