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VereinsG § 9 Kennzeichenverbot

Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts

(1) Kennzeichen des verbotenen Vereins dürfen für die Dauer der Vollziehbarkeit des Verbots nicht mehr

1.
öffentlich, in einer Versammlung oder
2.
in einem Inhalt (§ 11 Absatz 3 des Strafgesetzbuches), der verbreitet wird oder zur Verbreitung bestimmt ist,
verwendet werden. Ausgenommen ist eine Verwendung von Kennzeichen im Rahmen der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen und ähnlicher Zwecke.

(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind insbesondere Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) Absatz 1 gilt entsprechend für Kennzeichen eines verbotenen Vereins, die in im Wesentlichen gleicher Form von anderen nicht verbotenen Teilorganisationen oder von selbständigen Vereinen verwendet werden. Ein Kennzeichen eines verbotenen Vereins wird insbesondere dann in im Wesentlichen gleicher Form verwendet, wenn bei ähnlichem äußerem Gesamterscheinungsbild das Kennzeichen des verbotenen Vereins oder Teile desselben mit einer anderen Orts- oder Regionalbezeichnung versehen wird.

(4) Diese Vorschriften gelten auch für die Verwendung von Kennzeichen einer Ersatzorganisation für die Dauer der Vollziehbarkeit einer Verfügung nach § 8 Abs. 2 Satz 1.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 206 StRR 370/25
22. Januar 2026
206 StRR 370/25 22. Januar 2026
Urteil vom Verwaltungsgericht Bremen - 5 K 1012/24
27. November 2025
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Urteil vom Verwaltungsgericht Berlin (1. Kammer) - 1 K 22/24
26. November 2025
1 K 22/24 26. November 2025
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 1300/25
21. November 2025
15 B 1300/25 21. November 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 18 L 3700/25
13. November 2025
18 L 3700/25 13. November 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 18 L 3583/25
24. Oktober 2025
18 L 3583/25 24. Oktober 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 18 L 2760/25
18. August 2025
18 L 2760/25 18. August 2025
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht - 6 A 4.24
24. Juni 2025
6 A 4.24 24. Juni 2025
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 598/25
13. Juni 2025
15 B 598/25 13. Juni 2025
Urteil vom Amtsgericht Tiergarten - 426 Ds 1053/24 jug
28. Oktober 2024
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