Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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Qualitätsmanagement, - 6.
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Arbeitsvorbereitung, - 7.
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betriebliche und technische Kommunikation, - 8.
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Teamarbeit, - 9.
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Verfahren der Glasherstellung und -weiterverarbeitung, - 10.
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Transport und Lagerung, - 11.
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Metallbearbeitung, - 12.
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Elektrotechnik, - 13.
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Montieren von Bauteilen und Baugruppen einschließlich Funktionsprüfung, - 14.
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Instandhaltungsarbeiten an Maschinen und Anlagen, - 15.
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Mess- und Steuerungstechnik, - 16.
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Regelungstechnik, - 17.
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Einrichten und Umrüsten von Maschinen, Systemen und Produktionsanlagen, - 18.
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Herstellen der Betriebsbereitschaft von Produktionsanlagen, - 19.
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Bedienen, Steuern und Regeln von Produktionsanlagen; Überwachen des Produktionsablaufes, - 20.
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Vertiefungsphase.