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VermG § 5 Ausschluss der Rückübertragung von Eigentumsrechten an Grundstücken und Gebäuden

Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen

(1) Eine Rückübertragung von Eigentumsrechten an Grundstücken und Gebäuden ist gemäß § 4 Abs. 1 insbesondere auch dann ausgeschlossen, wenn Grundstücke und Gebäude

a)
mit erheblichem baulichen Aufwand in ihrer Nutzungsart oder Zweckbestimmung verändert wurden und ein öffentliches Interesse an dieser Nutzung besteht,
b)
dem Gemeingebrauch gewidmet wurden,
c)
im komplexen Wohnungsbau oder Siedlungsbau verwendet wurden,
d)
der gewerblichen Nutzung zugeführt oder in eine Unternehmenseinheit einbezogen wurden und nicht ohne erhebliche Beeinträchtigung des Unternehmens zurückgegeben werden können.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Buchstabe a und d ist die Rückübertragung von Eigentumsrechten nur dann ausgeschlossen, wenn die maßgeblichen tatsächlichen Umstände am 29. September 1990 vorgelegen haben.

(3) Änderungen der tatsächlichen Umstände, die einen Ausschlussgrund nach Absatz 1 Buchstabe a bis d begründen, können von den Berechtigten nach bestandskräftigem Abschluss des Verfahrens nicht mehr geltend gemacht werden. Die Vorschriften über die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten bleiben unberührt.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (1. Kammer) - 1 K 117/20
21. November 2024
1 K 117/20 21. November 2024
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (29. Kammer) - 29 K 112/22
15. Februar 2024
29 K 112/22 15. Februar 2024
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht - 8 C 4/22
12. Juli 2023
8 C 4/22 12. Juli 2023
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht - 8 C 1/22
29. März 2023
8 C 1/22 29. März 2023
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht - 8 C 2/22
29. März 2023
8 C 2/22 29. März 2023
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (29. Kammer) - 29 K 131/20
8. Dezember 2022
29 K 131/20 8. Dezember 2022
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (29. Kammer) - 29 K 130.16
25. Juni 2021
29 K 130.16 25. Juni 2021
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (29. Kammer) - 29 K 238.18
14. Mai 2021
29 K 238.18 14. Mai 2021
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (1. Kammer) - 1 L 177/21
5. Mai 2021
1 L 177/21 5. Mai 2021
Beschluss vom Unknown court (8. Senat) - 8 B 38/18
16. Dezember 2019
8 B 38/18 16. Dezember 2019