Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

VermittVergV § 4 Inkrafttreten

Verordnung über die Zulässigkeit der Vereinbarung von Vergütungen von privaten Vermittlern mit Angehörigen bestimmter Berufe und Personengruppen

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 27. März 2002 in Kraft.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von