Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1975 in Kraft. § 1 Abs. 4 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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VerpflG § 4
Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen
Referenzen
- VerpflG § 1 1x
Zitiert von
Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.