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ViehVerkV 2007 Anlage 3 (zu § 25 Absatz 1)
Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr
A. Viehhandelskontrollbuch
AbgabeIdentifizierungÜbernehmer123456Ort und Datum der Übernahmebisheriger Besitzer
a)
Name und Anschrift
b)
Registriernummer bei Transportunter- nehmen
c)
Kfz-Kennzeichen des Transportfahrzeugs
bei Rindern Ohr- markennummer; bei Schweinen Stückzahl, ungefähres Alter, Kenn- zeichnung; bei Schafen und Ziegen Stückzahl, Kenn- zeichnung; bei Pferden Geschlecht, Farbe, ungefähres Alter, Abzeichen, Markierungen; bei Geflügel Stückzahl, Rasse, ungefähres AlterDatum der AbgabeName und Anschriftgegebenenfalls Nummer der Bescheinigung
B. Transportkontrollbuch
123456
a)
Ort und Datum der Übernahme
b)
Uhrzeit des Verlade- beginns
c)
Abfahrtszeit
d)
voraussicht- liche Dauer der Beförde- rung
Name und Anschrift des bisherigen Tierhaltersbei Rindern Ohr- markennummer; bei Schweinen Stückzahl, ungefähres Alter, Kenn- zeichnung; bei Schafen und Ziegen Stückzahl, Kenn- zeichnung; bei Pferden Geschlecht, Farbe, ungefähres Alter, Abzeichen, Markierungen; bei Geflügel Stück- zahl, Rasse, ungefähres AlterDatum und Zeit- punkt der Über- gabeFahrtziel Name und Anschrift des Übernehmersgegebenenfalls Nummer der Bescheinigung
C. Desinfektionskontrollbuch
12345Datum des TransportsArt der beförderten TiereDatum der Reinigung und DesinfektionOrt der Reinigung und DesinfektionDesinfektionsmittel/ eingesetzte Konzen- tration