ViehVerkV 2007 Anlage 3 (zu § 25 Absatz 1)

Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr

(Fundstelle: BGBl. I 2010, 222)

A. Viehhandelskontrollbuch

Abgabe Identifizierung Übernehmer 1 2 3 4 5 6 Ort und Datum
der Übernahme
bisheriger Besitzer
a)
Name und
Anschrift
b)
Registriernummer
bei Transportunter-
nehmen
c)
Kfz-Kennzeichen des Transportfahrzeugs
bei Rindern Ohr-
markennummer;
bei Schweinen Stückzahl, ungefähres Alter, Kennzeichnung;
bei Schafen und
Ziegen Stückzahl, Kennzeichnung;
bei Pferden Geschlecht, Farbe, ungefähres
Alter, Abzeichen,
Markierungen;
bei Geflügel Stückzahl, Rasse,
ungefähres Alter
Datum der
Abgabe
Name und
Anschrift
gegebenenfalls Nummer der Bescheinigung



B. Transportkontrollbuch

1 2 3 4 5 6
a)
Ort und
Datum der
Übernahme
b)
Uhrzeit des
Verlade-
beginns
c)
Abfahrtszeit
d)
voraussichtliche Dauer
der Beförde-
rung
Name und Anschrift des bisherigen Tierhalters bei Rindern Ohr-
markennummer;
bei Schweinen Stückzahl, ungefähres Alter, Kennzeichnung;
bei Schafen und
Ziegen Stückzahl, Kennzeichnung;
bei Pferden Geschlecht, Farbe, ungefähres
Alter, Abzeichen,
Markierungen;
bei Geflügel Stück-
zahl, Rasse,
ungefähres Alter
Datum und Zeitpunkt der Übergabe Fahrtziel
Name und
Anschrift des
Übernehmers
gegebenenfalls Nummer der
Bescheinigung



C. Desinfektionskontrollbuch

1 2 3 4 5 Datum des
Transports
Art der beförderten Tiere Datum der Reinigung und Desinfektion Ort der Reinigung und Desinfektion Desinfektionsmittel/
eingesetzte Konzen-
tration

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