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ViehVerkV 2007 Anlage 9 (zu § 34 Absatz 3 und 4)

Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr

(Fundstelle: BGBl. I 2010, 230 - 231)

Nummer 1

Abschnitt A (Vorderseite/Dornteil)

Logo der ausgebenden Behörde oder beauftragten Stelle Ländercode „DE“ (Deutschland) und 12-stellige Nummer ( zweizeilig ):
– „01“ (Tierartenkenncode)
– 2 Ziffern (Bundesland)
– 8 Ziffern (individuell)
Mindestgröße der Ohrmarke Höhe 25 mm Breite 25 mm

Abschnitt B (Rückseite/Lochteil)

Unterabschnitt A Unterabschnitt B ohne Beschriftung ohne Beschriftung Mindestdurchmesser
der Ohrmarke
Mindestgröße
der Ohrmarke
25 mm Höhe 25 mm Breite 25 mm

Abschnitt C (Rückseite/Lochteil)

Unterabschnitt A Unterabschnitt B Ländercode „DE“
(Deutschland) und
– Kfz-Kennzeichen
– letzte sieben Ziffern
der nach § 26 Absatz 2
Satz 2 erteilten Regis-
triernummer
Ländercode „DE“ (Deutschland) und
– Kfz-Kennzeichen
– letzte sieben Ziffern der nach § 26 Absatz 2 Satz 2 erteilten Registriernummer
Mindestdurchmesser
der Ohrmarke
Mindestgröße
der Ohrmarke
25 mm Höhe 25 mm Breite 25 mm

Nummer 2

Abschnitt A (Vorderseite/Dornteil)

Logo der ausgebenden Behörde oder beauftragten Stelle Ländercode „DE“ (Deutschland) und
– Kfz-Kennzeichen
– letzte sieben Ziffern der nach § 26 Absatz 2 Satz 2 erteilten
Registriernummer
Mindestgröße der Ohrmarke Höhe 25 mm Breite 25 mm

Abschnitt B (Rückseite/Lochteil)

ohne Beschriftung Mindestgröße der Ohrmarke Höhe 25 mm Breite 25 mm

Nummer 3

Abschnitt A (Vorderseite/Loch- und Dornteil, mit Transponder)

Logo der ausgebenden Behörde oder beauftragten Stelle

Ländercode „DE“ (Deutschland) und 12-stellige Nummer ( einzeilig ):
– „01“ (Tierartenkenncode)
– 2 Ziffern (Bundesland)
– 8 Ziffern (individuell)

Mindestgröße der Ohrmarke

Länge 75 mm

Breite 9 mm (Corpus) und 11 mm (Loch- und Dornteil)

Abschnitt B (Vorderseite/Loch- und Dornteil, ohne Transponder)

Logo der ausgebenden Behörde oder beauftragten Stelle

Ländercode „DE“ (Deutschland) und 12-stellige Nummer ( einzeilig ):
– „01“ (Tierartenkenncode)
– 2 Ziffern (Bundesland)
– 8 Ziffern (individuell)

Mindestgröße der Ohrmarke

Länge 75 mm

Breite 9 mm (Corpus) und 11 mm (Loch- und Dornteil)

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