Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt ab 1. Januar 2026 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 270,43 Euro.
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VKFVÄndBek 2026 (XXXX)
Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
Referenzen
- § 20 Satz 1 1x (nicht zugeordnet)
Zitiert von
Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.