Als Versicherungsperiode gilt, falls nicht die Prämie nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist, der Zeitraum eines Jahres.
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
VVG 2008 § 12 Versicherungsperiode
Gesetz über den Versicherungsvertrag
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.