Bei der Rechtsschutzversicherung ist der Versicherer verpflichtet, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang zu erbringen.
VVG 2008 § 125 Leistung des Versicherers
Gesetz über den Versicherungsvertrag
Referenzen
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