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VVGEG Art 6 Versicherungsverhältnisse nach § 190 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Einführungsgesetz zum Versicherungsvertragsgesetz

Das Versicherungsvertragsgesetz gilt nicht für die in § 190 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung bezeichneten Altverträge.

Referenzen

  • § 190 1x (nicht zugeordnet)

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