(1) Die Ausbildung dauert 36 Monate. Davon entfallen 24 Monate auf die gemeinsame Ausbildung. Die Ausbildung in den Fachrichtungen dauert jeweils 12 Monate.
(2) Es kann zwischen den Fachrichtungen
- 1.
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Bundesverwaltung, - 2.
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Landesverwaltung, - 3.
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Kommunalverwaltung, - 4.
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Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern und - 5.
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Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland