Erstes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.1
-
Struktur, Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes, - 1.2
-
Berufsbildung, - 1.3
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 2
-
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe, Lernziele a bis d, - 4
-
Kommunikation und Kooperation, Lernziele b bis d,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 2
-
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe, Lernziele e und f, - 3
-
Informations- und Kommunikationssysteme, - 5.2
-
Haushaltswesen
- 2
-
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe, Lernziele c und d,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.4
-
Umweltschutz, - 2
-
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe, Lernziele g und h, - 5.4
-
Beschaffung
- 1.3
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 2
-
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe, Lernziele c bis f, - 3
-
Informations- und Kommunikationssysteme
Zweites Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 5.3
-
Rechnungswesen, Lernziele a, c und d,
- 2
-
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe, - 3
-
Informations- und Kommunikationssysteme, - 5.4
-
Beschaffung
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 4
-
Kommunikation und Kooperation, Lernziele a, e und f, - 6
-
Personalwesen
- 3
-
Informations- und Kommunikationssysteme
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition
- 7
-
Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
- 1.3
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 1.4
-
Umweltschutz, - 2
-
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe, - 3
-
Informations- und Kommunikationssysteme
Fachrichtung Bundesverwaltung
Drittes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten ist schwerpunktmäßig die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- I.1)
-
5.1 -
Betriebliche Organisation,
-
- I.
-
- 5.3
-
Rechnungswesen, Lernziele b und e,
- I.
-
1.4 -
Umweltschutz,
-
- I.
-
2 -
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe,
-
- I.
-
3 -
Informations- und Kommunikationssysteme,
-
- I.
-
- 5.3
-
Rechnungswesen, Lernziele a, c und d,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- II.2)
-
1.3 -
Personalwirtschaft
-
- I.
-
1.3 -
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
-
- I.
-
2 -
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe,
-
- I.
-
3 -
Informations- und Kommunikationssysteme,
-
- I.
-
6 -
Personalwesen
-
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- II.
-
1.1 -
Fallbezogene Rechtsanwendung,
-
- II.
-
- 1.2
-
Verwaltungshandeln in Arbeitsgebieten des Ausbildungsbetriebes
- I.
-
3 -
Informations- und Kommunikationssysteme,
-
- I.
-
4 -
Kommunikation und Kooperation,
-
- I.
-
7 -
Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
-
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1) Abschnitt I
2) Abschnitt II