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VwGO § 55c Formulare; Verordnungsermächtigung

Verwaltungsgerichtsordnung

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates elektronische Formulare einführen. Die Rechtsverordnung kann bestimmen, dass die in den Formularen enthaltenen Angaben ganz oder teilweise in strukturierter maschinenlesbarer Form zu übermitteln sind. Die Formulare sind auf einer in der Rechtsverordnung zu bestimmenden Kommunikationsplattform im Internet zur Nutzung bereitzustellen. Die Rechtsverordnung kann bestimmen, dass eine Identifikation des Formularverwenders abweichend von § 55a Absatz 3 auch durch Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises nach § 18 des Personalausweisgesetzes, § 12 des eID-Karte-Gesetzes oder § 78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes erfolgen kann.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Würzburg - W 5 S 24.502
12. Juni 2024
W 5 S 24.502 12. Juni 2024
Beschluss vom Thüringer Oberverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 ZKO 445/22
12. Oktober 2022
2 ZKO 445/22 12. Oktober 2022
Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 15 K 8753/18
26. Februar 2021
15 K 8753/18 26. Februar 2021