Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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Anwenden von Informationssystemen und Kommunikationstechniken, - 6.
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Planen, Vorbereiten und Steuern von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, - 7.
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Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen in und an Gewässern, - 8.
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Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Vermessungen, - 9.
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Herstellen von Bauwerksteilen, - 10.
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Handhaben von Werkzeugen, Bedienen von Geräten und Maschinen, - 11.
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Herstellen, Kontrollieren und Instandhalten von Bauwerken in und an Gewässern, - 12.
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Herstellen, Kontrollieren und Instandhalten von Ufersicherungen und Unterhaltungswegen, - 13.
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Durchführen von Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Gewässern, - 14.
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Herstellen, Kontrollieren und Instandhalten von Bauwerken für den Insel- und Küstenschutz, - 15.
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Durchführen von Aufgaben der Bauüberwachung, - 16.
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Durchführen von Unterhaltungs- und Kontrollmaßnahmen des Gewässerbettes, Bezeichnen und Sichern von Fahrrinne und Fahrwasser, - 17.
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Durchführen von gewässerkundlichen Messungen, - 18.
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Durchführen von Maßnahmen des Hochwasserschutzes sowie der Hochwasser- und Eisabwehr, - 19.
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Führen von schwimmenden Fahrzeugen und Bedienen von schwimmenden Geräten, - 20.
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Betreiben und Unterhalten von Talsperren, Speichern und Rückhaltebecken, - 21.
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.