Die steuerliche Begünstigung tritt nur ein, wenn der Baubeginn der Anlagen in die Zeit vom 1. Januar 1938 bis zum 31. Dezember 1990 fällt.
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WasKwV § 3 Voraussetzungen der steuerlichen Begünstigung
Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Finanzgericht Baden-Württemberg - 10 K 1922/10
24. Januar 2011
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10 K 1922/10 | 24. Januar 2011 |