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Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung
WasSiG § 26 Zuständige Behörde
WasSiG
WasSiG § 28 Zuwiderhandlung gegen Sicher ...
Standangaben:
Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 20 G v. 12. 8.2005 I 2354
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1. Januar 1990
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