Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
WasSiG § 37 Inkrafttreten
Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.