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WDErstattV § 2 Tagegeld, Übernachtungsgeld

Verordnung über die Erstattung von notwendigen Auslagen, Verdienstausfall und Vertretungskosten der Wehrpflichtigen und Dienstleistungspflichtigen im Rahmen der Wehrüberwachung und Dienstleistungsüberwachung

Tage- und Übernachtungsgeld wird nach dem Bundesreisekostengesetz gewährt.

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