Förmliche Anerkennungen, unanfechtbare Disziplinarmaßnahmen und Strafen sind in das Disziplinarbuch einzutragen.
WDO 2002 § 7 Disziplinarbuch
Wehrdisziplinarordnung
Referenzen
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Förmliche Anerkennungen, unanfechtbare Disziplinarmaßnahmen und Strafen sind in das Disziplinarbuch einzutragen.
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