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WDO 2025 § 114 Entscheidung durch Disziplinargerichtsbescheid

Wehrdisziplinarordnung

(1) Weist die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf, kann die oder der Vorsitzende ohne Hauptverhandlung durch Disziplinargerichtsbescheid

1.
jede erforderliche Disziplinarmaßnahme verhängen,
2.
auf Freispruch erkennen oder
3.
das Verfahren einstellen, wenn
a)
dies aus den in § 101 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Gründen geboten ist,
b)
eine einfache Disziplinarmaßnahme wegen Zeitablaufs nach § 17 Absatz 2 nicht verhängt werden darf oder
c)
eine Disziplinarmaßnahme nicht angebracht erscheint.

(2) Ein Disziplinargerichtsbescheid darf nur ergehen, wenn die Wehrdisziplinaranwaltschaft sowie die Soldatin oder der Soldat der beabsichtigten Rechtsfolge nicht innerhalb einer von der oder dem Vorsitzenden gesetzten angemessenen Frist schriftlich widersprechen. Mit der Fristsetzung ist die Soldatin oder der Soldat auf die Rechtsfolgen eines Widerspruchs sowie auf die sich aus Absatz 4 ergebende Rechtswirkung des Disziplinargerichtsbescheids schriftlich hinzuweisen.

(3) Im Fall eines Widerspruchs ist nach § 105 zu verfahren.

(4) Der Disziplinargerichtsbescheid ergeht durch Beschluss. Er steht mit seiner Zustellung an die Soldatin oder den Soldaten einem rechtskräftigen Urteil gleich.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 2 WDB 14/24
28. Januar 2025
2 WDB 14/24 28. Januar 2025
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 2 WDB 11.23
21. Januar 2025
2 WDB 11.23 21. Januar 2025
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 2 WDB 7/24
4. Dezember 2024
2 WDB 7/24 4. Dezember 2024
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 2 WDB 8/24
12. Juli 2024
2 WDB 8/24 12. Juli 2024
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 2 WDB 6/24
18. Juni 2024
2 WDB 6/24 18. Juni 2024
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 2 WDB 10/23
28. Februar 2024
2 WDB 10/23 28. Februar 2024
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 2 WDB 6/22
2. September 2022
2 WDB 6/22 2. September 2022
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 2 WDB 11/21
10. Juli 2022
2 WDB 11/21 10. Juli 2022
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 2 WDB 3/22
29. Juni 2022
2 WDB 3/22 29. Juni 2022
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 2 WDB 4/22
26. April 2022
2 WDB 4/22 26. April 2022