Für Rechtsstreitigkeiten bei der Ausführung dieses Gesetzes ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
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WehrPflG § 32 Rechtsweg
Wehrpflichtgesetz
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Bundesfinanzhof (3. Senat) - III R 53/13
3. Juli 2014
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III R 53/13 | 3. Juli 2014 |