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WehrPflG § 32 Rechtsweg

Wehrpflichtgesetz

Für Rechtsstreitigkeiten bei der Ausführung dieses Gesetzes ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Bundesfinanzhof (3. Senat) - III R 53/13
3. Juli 2014
III R 53/13 3. Juli 2014