Der Name eines Landweingebietes darf auch für einen Qualitätsschaumwein verwendet werden.
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
WeinG 1994 § 24a Besondere Bezeichnungen für Qualitätsschaumwein
Weingesetz
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Zitiert von
Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.