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WeinG 1994 Anlage 1 (zu § 7d Absatz 1c)

Weingesetz

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 405, S. 10)



1.
Bestimmtes Anbaugebiet Ahr
2.
Bestimmtes Anbaugebiet Baden
3.
Bestimmtes Anbaugebiet Franken
4.
Bestimmtes Anbaugebiet Hessische Bergstraße
5.
Bestimmtes Anbaugebiet Mittelrhein
6.
Bestimmtes Anbaugebiet Mosel
7.
Bestimmtes Anbaugebiet Nahe
8.
Bestimmtes Anbaugebiet Pfalz
9.
Bestimmtes Anbaugebiet Rheingau
10.
Bestimmtes Anbaugebiet Rheinhessen
11.
Bestimmtes Anbaugebiet Württemberg

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