WeinG 1994 Inhaltsübersicht

Weingesetz

1.
Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Weinanbaugebiet § 3a Elektronische Kommunikation § 3b Stützungsprogramm  
2.
Abschnitt
Genehmigungssystem für Rebpflanzungen, Anbauregelungen
§ 4 Rebanlagen § 5 Anerkennung der für Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätslikörwein b.A., Qualitätsperlwein b.A. und Sekt b.A. geeigneten Rebflächen § 6 Wiederbepflanzungen § 6a Umwandlung bestehender Pflanzrechte § 7 Festsetzung eines Prozentsatzes für Neuanpflanzungen § 7a Genehmigungsfähigkeit § 7b Festlegung von Prioritätskriterien § 7c Zuständigkeit und Verfahren § 7d Inanspruchnahme der Genehmigung § 7e Vom Genehmigungssystem ausgenommene Flächen § 8 Klassifizierung von Rebsorten § 8a Bewirtschaftung des Produktionspotenzials § 8b (weggefallen) § 8c (weggefallen) § 9 Hektarertrag § 9a Abgabe, Verwendung oder Verwertung von Wein oder Traubenmost aus nicht selbst erzeugten Weintrauben oder nicht selbst erzeugtem Traubenmost § 10 Übermenge § 11 Destillation § 12 Ermächtigungen  
3.
Abschnitt
Verarbeitung
§ 13 Behandlungsverfahren und Behandlungsstoffe § 14 Beschaffenheit von Behältnissen und Räumen § 15 Erhöhung des Alkoholgehaltes, Süßung § 16 Inverkehrbringen und Verarbeiten  
4.
Abschnitt
Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätslikörwein b.A., Qualitätsperlwein b.A., Sekt b.A. und Landwein
§ 16a Produktspezifikationen § 17 Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätslikörwein b.A., Qualitätsperlwein b.A. und Sekt b.A. § 18 (weggefallen) § 19 Qualitätsprüfung der Qualitätsweine, Prädikatsweine, Qualitätslikörweine b.A., Qualitätsperlweine b.A., Sekte b.A. und bestimmter Qualitätsschaumweine § 20 Qualitätsprüfung der Prädikatsweine § 21 Ermächtigungen § 22 Landwein § 22a Jährliche Kontrollen der Produktspezifikationen
5.
Abschnitt
Geografische Bezeichnungen und Kennzeichnung
§ 22b Schutz geografischer Bezeichnungen § 22c Antrag auf Schutz einer geografischen Bezeichnung nach der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 § 22d Merkmale von Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe § 22e Antrag auf Schutz einer geografischen Angabe nach der Verordnung (EU) Nr. 251/2014 § 22f Strengere Vorschriften zu aromatisierten Weinerzeugnissen mit geschützter geografischer Angabe § 22g Organisationen zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen § 23 Angabe kleinerer geografischer Einheiten § 23a (weggefallen) § 24 Bezeichnungen und sonstige Angaben § 24a Besondere Bezeichnungen für Qualitätsschaumwein § 25 Verbote zum Schutz vor Täuschung § 26 Bezeichnungsschutz, Schutz vor Verwechslung § 26a Regelungen zum Schutz vor ionisierender Strahlung  
6.
Abschnitt
Überwachung
§ 27 Vorschriftswidrige Erzeugnisse § 28 Besondere Verkehrsverbote § 29 Weinbuchführung § 30 Begleitpapiere § 31 Allgemeine Überwachung § 32 Rückstandsbeobachtung bei geernteten Weintrauben § 33 Meldungen, Übermittlung von Informationen § 34 Verwendung von Einzelangaben; Weitergabe von Daten aus der Weinbaukartei  
7.
Abschnitt
Einfuhr
§ 35 Einfuhr § 36 Überwachung bei der Einfuhr  
8.
Abschnitt
Absatzförderung
§ 37 Deutscher Weinfonds § 38 Vorstand § 39 Aufsichtsrat § 40 Verwaltungsrat § 41 Satzung § 42 Aufsicht § 43 Abgabe für den Deutschen Weinfonds § 44 Erhebung der Abgabe § 45 Wirtschaftsplan § 46 Abgabe für die gebietliche Absatzförderung § 47 Unterrichtung und Abstimmung  
9.
Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 48 Strafvorschriften § 49 Strafvorschriften § 50 Bußgeldvorschriften § 51 Ermächtigungen § 52 Einziehung  
10.
Abschnitt
Verbraucherinformation und Destillation in Krisenfällen
§ 52a Verbraucherinformation § 52b Destillation in Krisenfällen  
11.
Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 53 Rechtsverordnungen zur Durchführung des Gemeinschaftsrechts oder Unionsrecht § 54 Übertragung von Ermächtigungen § 55 Verkündung von Rechtsverordnungen § 56 Übergangsregelungen § 57 Fortbestehen anderer Vorschriften § 57a Ermächtigung zur Aufhebung von Rechtsvorschriften

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von