WeinÜV 1995 § 25 Durchführung der Überwachung

Wein-Überwachungsverordnung

Im Rahmen der Überwachung sind Rückstellproben der amtlichen Qualitätsweinprüfung zur Feststellung der Identität sowie bei der Herbstkontrolle Proben des geernteten Lesegutes zu entnehmen.

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