Geschäftsvermittler haben für die von ihnen vermittelten Erzeugnisse ein Buch mit folgenden Angaben zu führen:
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das Datum des Kaufvertrages, - 2.
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die Nummer des Ankaufes, - 3.
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die Bezugsnummer des Begleitpapiers, - 4.
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die Bezeichnung des Erzeugnisses, - 5.
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die Menge in Litern oder Kilogramm oder die Anzahl der Flaschen unter Angabe der Nennfüllmenge, - 6.
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der Name und die Anschrift des Verkäufers und - 7.
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der Name und die Anschrift des Käufers.