Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.

WeinV 1995 § 17 Umrechnung von Oechslegraden in Volumenprozent Alkohol

Weinverordnung

Die Ermittlung des natürlichen Alkoholgehalts in Volumenprozent (%vol) aus den Oechslegraden (Grad Oe) erfolgt nach der in der Anlage 8 aufgeführten Tabelle. Für andere Umrechnungen ist die Tabelle nicht anzuwenden.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von