WeinV 1995 § 17 Umrechnung von Oechslegraden in Volumenprozent Alkohol

Weinverordnung

Die Ermittlung des natürlichen Alkoholgehalts in Volumenprozent (%vol) aus den Oechslegraden (Grad Oe) erfolgt nach der in der Anlage 8 aufgeführten Tabelle. Für andere Umrechnungen ist die Tabelle nicht anzuwenden.

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