Der Untersuchungsbefund muss folgende Angaben enthalten:
- 1.
-
Aussteller des Untersuchungsbefunds, - 2.
-
Name (Firma) des Antragstellers, - 3.
-
vorgesehene Bezeichnung, - 4.
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sensorischer Befund - a)
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bei Wein und Likörwein über Farbe, Klarheit, Geruch und Geschmack, - b)
-
bei Schaumwein und Perlwein über Farbe, Klarheit, Geruch, Geschmack sowie über die Schaumbildungs- und Perlfähigkeit (Mousseux),
- 5.
-
die festgestellten analytischen Werte für - a)
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Gesamtalkoholgehalt: Gramm im Liter und Volumenprozent , - b)
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vorhandenen Alkoholgehalt: Gramm im Liter und Volumenprozent , - c)
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zuckerfreier Extrakt (indirekt): Gramm im Liter , - d)
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vergärbarer Zucker - aa)
-
vor Inversion bei Wein, Likörwein und Perlwein, - bb)
-
nach Inversion bei Schaumwein,
- e)
-
Alkohol-Restzucker-Verhältnis, sofern eine Regelung getroffen ist, - f)
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Gesamtsäure, berechnet als Weinsäure: Gramm im Liter , - g)
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freie schweflige Säure: Milligramm im Liter , - h)
-
gesamte schweflige Säure: Milligramm im Liter , - i)
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relative Dichte d 20/20 bei Wein, - j)
-
Kohlensäuredruck bei Schaumwein und Perlwein: Atmosphärenüberdruck bei 20 Grad Celsius .