Weser/JadeLotsV 2003 § 3 Lotsenstationen, Lotsenwechsel

Verordnung über die Verwaltung und Ordnung der Seelotsreviere Weser I und Weser II/Jade

(1) Lotsenstationen sind eingerichtet

1.
auf dem Seelotsrevier Weser I in Bremen und Bremerhaven,
2.
auf dem Seelotsrevier Weser II/Jade in Bremerhaven, in Wilhelmshaven und auf der Position des Lotsenschiffes im Bereich der Leuchttonne "3/Jade 2".

(2) Der Lotsenwechsel zwischen dem Seelotsrevier Weser I und dem Lotsbezirk 1 des Seelotsreviers Weser II/Jade erfolgt bei Bremerhaven im Bereich der Geestemündung.

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