WG Art 12

Wechselgesetz

(1) Das Indossament muß unbedingt sein. Bedingungen, von denen es abhängig gemacht wird, gelten als nicht geschrieben.

(2) Ein Teilindossament ist nichtig.

(3) Ein Indossament an den Inhaber gilt als Blankoindossament.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von