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WinterbeschV § 2 Umlage

Verordnung über ergänzende Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld und die Aufbringung der erforderlichen Mittel zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung in den Wintermonaten

Die Mittel für die ergänzenden Leistungen sowie die Verwaltungskosten und sonstigen Kosten, die mit der Gewährung der ergänzenden Leistungen zusammenhängen, werden durch Umlage in den Betrieben nach § 1 Abs. 1 aufgebracht.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 9 AL 226/13
7. Mai 2015
L 9 AL 226/13 7. Mai 2015