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WiPrO § 141 Inkrafttreten

Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer

(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Kalendertag des vierten auf seine Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

(2) Die §§ 14, 48, 54, 131 Abs. 4 treten am Tage der Verkündung in Kraft.

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