Die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, bei dem der Senat für Wirtschaftsprüfersachen besteht, nimmt in den Verfahren vor der Kammer für Wirtschaftsprüfersachen die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr.
WiPrO § 84 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
Referenzen
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